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13 B 557/20.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-19, 13 B 557/20.NE
13 B 557/20.NEVerwaltungsgericht19.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-19
Aktenzeichen: 13 B 557/20.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0519.13B557.20NE.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten den Rechtsstreit übereinstimmend für erledigt erklärt haben.
Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
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