Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-13, 1 B 1495/19

1 B 1495/19Verwaltungsgericht13.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1495/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-13

Aktenzeichen: 1 B 1495/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0513.1B1495.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwa entstandener außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese selbst trägt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

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