Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-13, 1 B 1038/19

1 B 1038/19Verwaltungsgericht13.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1038/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-13

Aktenzeichen: 1 B 1038/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0513.1B1038.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Beigeladene trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 16.082,00 Euro und – unter entsprechender Änderung der erstinstanzlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 15.641,69 Euro festgesetzt.

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