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7 A 844/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-12, 7 A 844/19
7 A 844/19Verwaltungsgericht12.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-12
Aktenzeichen: 7 A 844/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0512.7A844.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens; die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Der Streitwert wird unter Abänderung der erstinstanzlichen Festsetzung für das Verfahren beider Rechtszüge auf jeweils 15.155 € festgesetzt.
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