Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-12, 1 E 77/20

1 E 77/20Verwaltungsgericht12.05.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 E 77/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-05-12

Aktenzeichen: 1 E 77/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0512.1E77.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Der Streitwert wird in Abänderung des angefochtenen Beschlusses für das erstinstanzliche Verfahren auf 1.544,10 € festgesetzt; die darüber hinausgehende Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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