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10 B 503/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-05-04, 10 B 503/20
10 B 503/20Verwaltungsgericht04.05.2020
Entscheidungsdatum: 2020-05-04
Aktenzeichen: 10 B 503/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0504.10B503.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 EUR festgesetzt.
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