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4 B 1730/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-30, 4 B 1730/19
4 B 1730/19Verwaltungsgericht30.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-30
Aktenzeichen: 4 B 1730/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0430.4B1730.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.12.2019 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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