Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-30, 4 B 1730/19

4 B 1730/19Verwaltungsgericht30.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 1730/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-30

Aktenzeichen: 4 B 1730/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0430.4B1730.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 18.12.2019 wird zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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