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4 A 930/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-30, 4 A 930/20
4 A 930/20Verwaltungsgericht30.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-30
Aktenzeichen: 4 A 930/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0430.4A930.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 4.2.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 20.000,00 Euro festgesetzt.
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