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13 B 354/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-30, 13 B 354/20
13 B 354/20Verwaltungsgericht30.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-30
Aktenzeichen: 13 B 354/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0430.13B354.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Das Verfahren wird eingestellt, soweit es übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2. März 2020 ist insoweit unwirksam.
Im Übrigen wird die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 2. März 2020 zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die nicht erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.
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