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6 E 28/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-29, 6 E 28/20
6 E 28/20Verwaltungsgericht29.04.2020
Erfolglose Beschwerde des ehemaligen Geschäftsführers eines Kommunalen Zweckverbands gegen die Verweisung des Rechtsstreits um seine Freistellung an das Arbeitsgericht.
Entscheidungsdatum: 2020-04-29
Aktenzeichen: 6 E 28/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0429.6E28.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: GVG §17a bs. 4 Satz 3; VwGO §40 Abs. 1; BeamtStG §54 Abs. 1; LBG NRW §16 Abs. 3, 4; ArbGG §2 Abs. 1 Nr. 3 lit. a; ArbGG § 5 Abs. 1 Satz 3; GKG NRW §16 Abs. 2, 3
Erfolglose Beschwerde des ehemaligen Geschäftsführers eines Kommunalen Zweckverbands gegen die Verweisung des Rechtsstreits um seine Freistellung an das Arbeitsgericht.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen
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