Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-29, 6 B 265/20

6 B 265/20Verwaltungsgericht29.04.2020

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Verwaltungsamtmanns, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Dienstherrn zur Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens begehrt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 265/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-29

Aktenzeichen: 6 B 265/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0429.6B265.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Verwaltungsamtmanns, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Dienstherrn zur Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens begehrt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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