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6 B 265/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-29, 6 B 265/20
6 B 265/20Verwaltungsgericht29.04.2020
Erfolglose Beschwerde eines Verwaltungsamtmanns, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Dienstherrn zur Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens begehrt.
Entscheidungsdatum: 2020-04-29
Aktenzeichen: 6 B 265/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0429.6B265.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde eines Verwaltungsamtmanns, der im Wege der einstweiligen Anordnung die Verpflichtung des Dienstherrn zur Fortsetzung eines Stellenbesetzungsverfahrens begehrt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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