Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-29, 6 B 122/20

6 B 122/20Verwaltungsgericht29.04.2020

Regest

Erfolgloser Eilantrag einer Justizvollzugsobersekretärin gegen ihre vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 122/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-29

Aktenzeichen: 6 B 122/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0429.6B122.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolgloser Eilantrag einer Justizvollzugsobersekretärin gegen ihre vorzeitige Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 8.000,00 Euro festgesetzt.

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