Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-24, 6 A 439/20

6 A 439/20Verwaltungsgericht24.04.2020

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Beamtin, die Schadensersatz wegen verzögerter Übernahme ins Beamtenverhältnis begehrt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 439/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-24

Aktenzeichen: 6 A 439/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0424.6A439.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BGB §839

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung einer Beamtin, die Schadensersatz wegen verzögerter Übernahme ins Beamtenverhältnis begehrt.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 22.000 Euro festgesetzt.

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