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10 B 328/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-24, 10 B 328/20
10 B 328/20Verwaltungsgericht24.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-24
Aktenzeichen: 10 B 328/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0424.10B328.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500 Euro festgesetzt.
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