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7 B 340/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-22, 7 B 340/20
7 B 340/20Verwaltungsgericht22.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-22
Aktenzeichen: 7 B 340/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0422.7B340.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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