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1 B 38/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-22, 1 B 38/20
1 B 38/20Verwaltungsgericht22.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-22
Aktenzeichen: 1 B 38/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0422.1B38.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.
Der Wert des Streitgegenstands wird für das Beschwerdeverfahren auf 14.496,55 Euro festgesetzt.
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