projekte
13 B 1466/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-20, 13 B 1466/19
13 B 1466/19Verwaltungsgericht20.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-20
Aktenzeichen: 13 B 1466/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0420.13B1466.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. Oktober 2019 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für beide Instanzen auf jeweils 10.000 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.