Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-16, 7 B 286/20

7 B 286/20Verwaltungsgericht16.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 B 286/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-16

Aktenzeichen: 7 B 286/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0416.7B286.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Antragsteller zu 1. und 2. als Gesamtschuldner und der Antragsteller zu 3. jeweils zur Hälfte; die Beigeladene trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000 € festgesetzt.

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