Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-16, 13 E 137/20

13 E 137/20Verwaltungsgericht16.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 E 137/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-16

Aktenzeichen: 13 E 137/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0416.13E137.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den vorläufigen Rechtsschutz versagenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. November 2019 wird zurückgewiesen.

Auf die Streitwertbeschwerde des Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin wird die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 27. November 2019 geändert und der Streitwert für das Verfahren 21 L 2136/19 auf 25.000 Euro festgesetzt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens 13 B 1657/19. Kosten des gerichtsgebührenfreien Beschwerdeverfahrens 13 E 137/20 werden nicht erstattet.

Der Streitwert für das Verfahren 13 B 1657/19 wird auf 25.000 Euro festgesetzt.

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