Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-15, 2 B 1322/19

2 B 1322/19Verwaltungsgericht15.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 1322/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-15

Aktenzeichen: 2 B 1322/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0415.2B1322.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme eventueller außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, die diese selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.

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