Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-15, 2 A 3319/19

2 A 3319/19Verwaltungsgericht15.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 A 3319/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-15

Aktenzeichen: 2 A 3319/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0415.2A3319.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 45.750,00 Euro festgesetzt.

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