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2 A 3319/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-15, 2 A 3319/19
2 A 3319/19Verwaltungsgericht15.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-15
Aktenzeichen: 2 A 3319/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0415.2A3319.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 45.750,00 Euro festgesetzt.
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