Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-14, 12 B 330/19

12 B 330/19Verwaltungsgericht14.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 12 B 330/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-14

Aktenzeichen: 12 B 330/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0414.12B330.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 12. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage (8 K 823/18) der Antragstellerin gegen die Ordnungsverfügung und Zwangsgeldandrohung des Antragsgegners vom 29. Januar 2018 wird angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt.

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