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2 A 4123/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-08, 2 A 4123/19
2 A 4123/19Verwaltungsgericht08.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-08
Aktenzeichen: 2 A 4123/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0408.2A4123.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,00 Euro festgesetzt.
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