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19 A 1420/19.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-08, 19 A 1420/19.A
19 A 1420/19.AVerwaltungsgericht08.04.2020
Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Tatsachenfrage, unter welchen Voraussetzungen äthiopische Staatsangehörige eritreischer Abstammung seit der Unabhängigkeit Eritreas am 24. Mai 1993 durch einen etwaigen Erwerb der eritreischen Staatsangehörigkeit ihre äthiopische Staatsangehörigkeit verloren haben.
Entscheidungsdatum: 2020-04-08
Aktenzeichen: 19 A 1420/19.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0408.19A1420.19A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Tatsachenfrage, unter welchen Voraussetzungen äthiopische Staatsangehörige eritreischer Abstammung seit der Unabhängigkeit Eritreas am 24. Mai 1993 durch einen etwaigen Erwerb der eritreischen Staatsangehörigkeit ihre äthiopische Staatsangehörigkeit verloren haben.
Die Berufung wird zugelassen.
Die Entscheidung über die Kosten des Antragsverfahrens folgt der Kostenentscheidung in der Hauptsache.
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