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7 B 123/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-06, 7 B 123/20
7 B 123/20Verwaltungsgericht06.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-06
Aktenzeichen: 7 B 123/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0406.7B123.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 € festgesetzt.
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