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1 B 367/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-06, 1 B 367/19
1 B 367/19Verwaltungsgericht06.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-06
Aktenzeichen: 1 B 367/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0406.1B367.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwa entstandener Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.
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