Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-06, 1 B 367/19

1 B 367/19Verwaltungsgericht06.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 367/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-06

Aktenzeichen: 1 B 367/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0406.1B367.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwa entstandener Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.