projekte
7 B 222/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-03, 7 B 222/20
7 B 222/20Verwaltungsgericht03.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-03
Aktenzeichen: 7 B 222/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0403.7B222.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.