Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-03, 7 B 222/20

7 B 222/20Verwaltungsgericht03.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 B 222/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-03

Aktenzeichen: 7 B 222/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0403.7B222.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen als Gesamtschuldner die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Wert des Streitgegenstands wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 € festgesetzt

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