Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-03, 21 E 632/19

21 E 632/19Verwaltungsgericht03.04.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 21 E 632/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-04-03

Aktenzeichen: 21 E 632/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0403.21E632.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 21. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Gegenstandswert wird auf 1.138,48 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

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