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12 E 280/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-04-02, 12 E 280/19
12 E 280/19Verwaltungsgericht02.04.2020
Entscheidungsdatum: 2020-04-02
Aktenzeichen: 12 E 280/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0402.12E280.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der angegriffene Beschluss wird geändert. Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt I. aus L. beigeordnet.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei;
außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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