Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-30, 2 B 236/20

2 B 236/20Verwaltungsgericht30.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 236/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-30

Aktenzeichen: 2 B 236/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0330.2B236.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,-- Euro festgesetzt.

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