Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-26, 7 D 75/17.NE

7 D 75/17.NEVerwaltungsgericht26.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 D 75/17.NE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-26

Aktenzeichen: 7 D 75/17.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0326.7D75.17NE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Normenkontrollantrag wird verworfen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der jeweilige Kostenschuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110% des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Antragsgegnerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

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