Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-25, 9 A 2113/18.A

9 A 2113/18.AVerwaltungsgericht25.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 9 A 2113/18.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-25

Aktenzeichen: 9 A 2113/18.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0325.9A2113.18A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Antrag der Kläger auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das zweitinstanzliche Verfahren unter Beiordnung von Rechtsanwalt U. aus P. wird abgelehnt.

Der Antrag der Kläger auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden, zu je 1/4.

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