Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-19, 9 A 347/20

9 A 347/20Verwaltungsgericht19.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 9 A 347/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-19

Aktenzeichen: 9 A 347/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0319.9A347.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 44.722,61 Euro festgesetzt.

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