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6 A 458/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-19, 6 A 458/19
6 A 458/19Verwaltungsgericht19.03.2020
Erfolgloser Antrag einer Lehrerin auf Zulassung der Berufung einer Lehrerin, die Schadensersatz für ihre verspätete Übernahme ins Beamtenverhältnis begehrt.
Entscheidungsdatum: 2020-03-19
Aktenzeichen: 6 A 458/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0319.6A458.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolgloser Antrag einer Lehrerin auf Zulassung der Berufung einer Lehrerin, die Schadensersatz für ihre verspätete Übernahme ins Beamtenverhältnis begehrt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.
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