Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-18, 5 B 1670/19

5 B 1670/19Verwaltungsgericht18.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 5 B 1670/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-18

Aktenzeichen: 5 B 1670/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0318.5B1670.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Senat

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren und Beiordnung eines Rechtsanwalts wird abgelehnt.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

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