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15 B 332/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-13, 15 B 332/20
15 B 332/20Verwaltungsgericht13.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-13
Aktenzeichen: 15 B 332/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0313.15B332.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.
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