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4 B 1548/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-12, 4 B 1548/19
4 B 1548/19Verwaltungsgericht12.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-12
Aktenzeichen: 4 B 1548/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0312.4B1548.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 18.11.2019 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,00 EUR festgesetzt.
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