Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-12, 4 B 1548/19

4 B 1548/19Verwaltungsgericht12.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 B 1548/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-12

Aktenzeichen: 4 B 1548/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0312.4B1548.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Das Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 18.11.2019 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,00 EUR festgesetzt.

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