Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-11, 15 A 1139/19

15 A 1139/19Verwaltungsgericht11.03.2020

Regest

Die Beobachtung einer Versammlung im Kamera-Monitor-Verfahren stellt grundsätzlich einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG dar.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 15 A 1139/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-11

Aktenzeichen: 15 A 1139/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0311.15A1139.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Normen: GG Art. 8 Abs. 1

Leitsätze

Die Beobachtung einer Versammlung im Kamera-Monitor-Verfahren stellt grundsätzlich einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG dar.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.

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