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15 A 1139/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-11, 15 A 1139/19
15 A 1139/19Verwaltungsgericht11.03.2020
Die Beobachtung einer Versammlung im Kamera-Monitor-Verfahren stellt grundsätzlich einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG dar.
Entscheidungsdatum: 2020-03-11
Aktenzeichen: 15 A 1139/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0311.15A1139.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Normen: GG Art. 8 Abs. 1
Die Beobachtung einer Versammlung im Kamera-Monitor-Verfahren stellt grundsätzlich einen Eingriff in die Versammlungsfreiheit aus Art. 8 Abs. 1 GG dar.
Der Antrag wird abgelehnt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- € festgesetzt.
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