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17 B 246/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-09, 17 B 246/20
17 B 246/20Verwaltungsgericht09.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-09
Aktenzeichen: 17 B 246/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0309.17B246.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.250,- Euro festgesetzt.
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