Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-09, 11 A 4443/19.A

11 A 4443/19.AVerwaltungsgericht09.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 A 4443/19.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-09

Aktenzeichen: 11 A 4443/19.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0309.11A4443.19A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung wird als unzulässig verworfen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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