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11 A 4443/19.A•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-09, 11 A 4443/19.A
11 A 4443/19.AVerwaltungsgericht09.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-09
Aktenzeichen: 11 A 4443/19.A
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0309.11A4443.19A.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung wird als unzulässig verworfen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.
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