projekte
13 A 3209/17•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-04, 13 A 3209/17
13 A 3209/17Verwaltungsgericht04.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-04
Aktenzeichen: 13 A 3209/17
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0304.13A3209.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Die Berufung der Klägerin gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 10. Oktober 2017 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Köln wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.