Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-02, 2 E 74/20

2 E 74/20Verwaltungsgericht02.03.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 E 74/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-03-02

Aktenzeichen: 2 E 74/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0302.2E74.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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