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2 E 74/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-03-02, 2 E 74/20
2 E 74/20Verwaltungsgericht02.03.2020
Entscheidungsdatum: 2020-03-02
Aktenzeichen: 2 E 74/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0302.2E74.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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