Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-27, 6 B 11/20

6 B 11/20Verwaltungsgericht27.02.2020

Regest

Erfolglose Beschwerde in einem Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle an einer Gesamtschule

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 11/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-27

Aktenzeichen: 6 B 11/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0227.6B11.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde in einem Konkurrentenstreit um eine Beförderungsstelle an einer Gesamtschule

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000,00 Euro festgesetzt.

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