projekte
9 B 1653/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-26, 9 B 1653/19
9 B 1653/19Verwaltungsgericht26.02.2020
Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Feststellung der Mautbefreiung für Fahrzeuge mit bivalentem Diesel-/Erdgasantrieb
Entscheidungsdatum: 2020-02-26
Aktenzeichen: 9 B 1653/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0226.9B1653.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Senat
Normen: VwGO § 123; BFStrMG § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8
Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Feststellung der Mautbefreiung für Fahrzeuge mit bivalentem Diesel-/Erdgasantrieb
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 33.500,00 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.