Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-26, 9 B 1653/19

9 B 1653/19Verwaltungsgericht26.02.2020

Regest

Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Feststellung der Mautbefreiung für Fahrzeuge mit bivalentem Diesel-/Erdgasantrieb

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 9 B 1653/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-26

Aktenzeichen: 9 B 1653/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0226.9B1653.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Senat

Normen: VwGO § 123; BFStrMG § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 8

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Feststellung der Mautbefreiung für Fahrzeuge mit bivalentem Diesel-/Erdgasantrieb

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 33.500,00 Euro festgesetzt.

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