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6 B 1575/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-26, 6 B 1575/19
6 B 1575/19Verwaltungsgericht26.02.2020
Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Eilantrags, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wiederherzustellen.
Entscheidungsdatum: 2020-02-26
Aktenzeichen: 6 B 1575/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0226.6B1575.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: LBG NRW §17 Abs. 2 Satz 4, Abs. 1 Satz 1; BeamtStG §12 Abs. 1 Nr. 1
Erfolglose Beschwerde gegen die Ablehnung eines Eilantrags, die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wiederherzustellen.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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