Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-25, 2 A 3368/19

2 A 3368/19Verwaltungsgericht25.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 A 3368/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-25

Aktenzeichen: 2 A 3368/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0225.2A3368.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; außergerichtliche Kosten der Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 22.674,50 Euro festgesetzt.

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