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6 B 1682/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-21, 6 B 1682/19
6 B 1682/19Verwaltungsgericht21.02.2020
Erfolglose Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung seines Antrags, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu seiner Berufung ins Beamtenverhältnis zu verpflichten.
Entscheidungsdatum: 2020-02-21
Aktenzeichen: 6 B 1682/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0221.6B1682.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde des Antragstellers gegen die Ablehnung seines Antrags, den Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung zu seiner Berufung ins Beamtenverhältnis zu verpflichten.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf die Wertstufe bis zu 8.000,00 Euro festgesetzt.
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