projekte
13 B 1532/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-20, 13 B 1532/19
13 B 1532/19Verwaltungsgericht20.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-20
Aktenzeichen: 13 B 1532/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0220.13B1532.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 4. November 2019 wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.