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11 A 202/17•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-20, 11 A 202/17
11 A 202/17Verwaltungsgericht20.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-20
Aktenzeichen: 11 A 202/17
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0220.11A202.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens zu je 1/3. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen werden für erstattungsfähig erklärt.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 22.500 Euro festgesetzt.
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