Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-20, 11 A 202/17

11 A 202/17Verwaltungsgericht20.02.2020

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 A 202/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2020-02-20

Aktenzeichen: 11 A 202/17

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0220.11A202.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens zu je 1/3. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen werden für erstattungsfähig erklärt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 22.500 Euro festgesetzt.

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