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6 A 1778/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2020-02-18, 6 A 1778/19
6 A 1778/19Verwaltungsgericht18.02.2020
Entscheidungsdatum: 2020-02-18
Aktenzeichen: 6 A 1778/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2020:0218.6A1778.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 25.000 Euro festgesetzt.
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